Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge und sonstige Leistungen. Abweichungen - auch auf Grund abweichender AGB oder sonstiger Bedingungen des Käufers - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unser Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Artikeländerungen in Farbe und Design behalten wir uns ausdrücklich vor.
Der Mindestbestellwert beträgt 20,- Euro. Bei geringeren Beträgen erheben wir einen Zuschlag in Höhe von 3,- Euro. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Neukunden erfolgt eine Belieferung grundsätzlich nur gegen Vorkasse. Verschickt wird nach Zahlungseingang unverzüglich.
Unsere vorrangige Geschäftsidee ist es, unseren Kunden einen guten und individuellen Service zu bieten. Dazu gehört es auch, die Preise entsprechend niedrig zu halten. Aus diesem Grund beliefern wir ausschließlich Endkunden, d.h. die Vereine oder Institutionen, die anschließend DSA Scan und das Zubehör für eigene Zwecke verwenden.

2. Lieferfristen
Dem Besteller ist bekannt, dass wir in der Regel nicht Hersteller der von uns angebotenen Waren sind. Daher gelten genannte Lieferzeiten nur für Waren, die wir lagermäßig vorhalten. Für alle Waren, die von uns bestellt werden müssen, sind genannte Lieferzeiten stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand mein Lager verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich bei Verzögerungen unserer Vorlieferanten und Transporteure, die von uns nicht gewollt und beeinflußbar sind. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Besteller erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, es sei denn, es ist ein fester Liefertermin ausdrücklich vereinbart worden.

3. Lieferumfang
Der Lieferumfang wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder Zusendung der Proforma-Rechnung bestimmt. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
Die Ausführung der Software DSA-Scan richtet sich nach der aktuell mitgeteilten Anzahl der Mitglieder des antragstellenden Vereins. Es wird zur Berechnung der notwendigen Version ein Aufschlag von 15 Prozent gewählt, um ein mögliches Überschreiten des Grenzwertes bei stagnierender Mitgliederzahl zu vermeiden. Wird dadurch die nächst höhere Version erforderlich, so wird diese angeboten und ausgeliefert.

4. Annulierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, werden wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

5. Verpackung und Versand
Wir bemühen uns, entsprechend die Ware nach bestem Ermessen zu versenden. Portokosten gehen zu Lasten des Bestellers. Für Hardware gilt, falls nichts Gegenteiliges erwähnt ist, grundsätzlich eine Versandkostenpauschale von 8,95 Euro. Einzelne Datenträger werden grundsätzlich im Polsterumschlag versandt. Dafür berechnen wir einen Betrag in Höhe von 5,95 Euro. Wir versenden per DHL oder Hermes. Erfolgt die Lieferung per Nachnahme, trägt der Käufer diese zusätzlichen Kosten. Dazu erhebt die DHL bei Aushändigung eine Nachnahmegebühr. Sonderwünsche des Kunden sowie Auslandsporto werden separat in Rechnung gestellt und können auf Wunsch angefragt werden. Für Auslandslieferungen behalten wir uns vor, die Verpackung gesondert zu berechnen. Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in der Rechnung dargestellt.

6. Abnahme und Gefahrenübergang
Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Bei abweichender Vereinbarung (Selbstabholung oder durch beauftragten Abholer) erfolgt die Übergabe in Bückeburg. In diesem Fall geht die Gefahr mit der Übergabe der Sache an die Transportperson über - d. h., der Besteller hat die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung der Sache bei deren Versendung zu tragen. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch uns bzw. nach der Ablieferung durch die Transportperson zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, mir innerhalb von 14 Tagen Mitteilung zu machen. Transportschäden sind vom Kunden sofort dem Beförderer zu melden. Unterläßt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Bestellers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Erklärt der Besteller, er werde die Ware nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes zum Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.

7. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise sind freibleibend und gelten innerhalb Deutschland inclusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich der Versandkosten. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhungen den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

8. Rücksendungen
Defekte Ware ist vollständig und in unversehrter Originalverpackung zurückzusenden. Zuvor hat eine Absprache mit uns stattzufinden, um unnötige Transportkosten zu vermeiden. Die Rücksendung ist ausreichend freizumachen. Der Besteller trägt die Kosten der Rücksendung. Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen für Waren, die nach Bestellerspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten sind, oder wenn sie auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (insbesondere Gebrauchsartikel, wie Batterien, Akkus, Lampen etc.). Ebenfalls sind Rücksendungen auf Grund Nichtgefallens ausgeschlossen. In diesem Fall werden wir Sie mit den entstandenen Kosten belasten und per Rechnung retournieren.

9. Gewährleistung
Wir übernehmen in folgender Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen: Für Eigenmarkenprodukte der SITP - Schröder IT Petzen während eines Zeitraumes von 2 Jahren, für alle vermittelten Produkte gilt die gesetzliche Garantie des Herstellers. Nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern, die zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorgelegen haben. Ist der Mangel nicht innerhalb der 30 Tagesfrist nach Ablieferung angezeigt worden, so trägt der Besteller die Beweislast für das Vorliegen eines Fehlers zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach. Hierfür steht uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen, keinen Ersatz liefern oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Die Mängelrüge ist in Textform vorzubringen. Den rechtzeitigen Zugang der Mängelrüge hat der Besteller nachzuweisen. Die Mängelrüge muß die Person des Erklärenden benennen und der Abschluß der Mängelrüge durch Unterschrift, Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Eine Mängelrüge per E-Mail mit einer entsprechenden Nachbildung der Namensunterschrift ist ausreichend. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Falle von der Gewährleistung ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind darüber hinaus Verbrauchsartikel, wie Batterien, Akkus, Lampen etc.
Weiterhin tritt die Gewährleistung nur ein, wenn die gelieferte Software bzw. Hardware den Nutzungsvorgaben entsprechend verwendet werden. Eine Gewährleistung auf einwandfreie Funktion des Systems entfällt, sobald die Vorgaben zur Handhabung bzw. Installation nicht oder nur teilweise beachtet werden. Dazu gehört insbesondere die Vermischung der Modalitäten zur automatisierten und manuellen Türöffnung, da in diesem Fall anwenderbezogene Fehlerquellen nicht ausgeschlossen werden können. Die Gewährleistung zur fehlerfreien Funktion des Systems entfällt ebenfalls, sobald aktive Komponenten, wie z.B. Scanner oder USB-Hubs, die durch den Anwender eigenständig beschafft wurden, im Komplettsystem Verwendung finden. Dingliche und sachliche Schäden, die durch die Anwendung des gelieferten Systems entstehen, fallen komplett aus der Haftung heraus. Die ordnungsgemäße Installation vor Ort obliegt dem Käufer.
Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eventuelle Schadenersatzansprüche sind, soweit diese auf leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen, beschränkt auf die Höhe des Kaufpreises.

10. Softwarelizenzen "DSA-SCAN" / Gültigkeit
Die Genehmigung für die Nutzung von DSA-SCAN wird in Form einer Lizenz ausgestellt. Pro Lizenz darf nur ein Rechner verwendet werden. Die Lizenz wird durch anschließende Freischaltung an einen konkreten Rechner gebunden. Sie berechtigt nicht dazu, weitere Rechner damit auszustatten und zu betreiben. Die Software hat Schutzmechanismen, die eine andere als vorgesehene Nutzung verhindern. Es ist untersagt, diese Mechanismen zu umgehen oder zu entfernen. Die geltenden rechtlichen Vorschriften eines Kopierschutzes finden hier Anwendung.
Für jeden neu zu verwendenden Rechner müssen neue Lizenzen erworben werden. Die Freischaltungen werden nach Erwerb mittels einer speziellen Schlüsseldatei vorgenommen. Lizenzen, die auf Grund eines Rechnerdefektes oder einer geplanten Umrüstung nicht mehr verwendet werden können, verlieren ihre Gültigkeit. Sie sind durch Neuerwerb zu ersetzen. Hierbei werden die jeweils gültigen Preise für Folgelizenzen zu Grunde gelegt.
Die kostenfreie Gestellung einer Ersatzlizenz und anschließende Schlüsselbindung an einen neuen Rechner ist nicht vorgesehen. Lizenzen von Test- oder Demoversionen bis maximal 50 einzulesende Mitgliedskarten können bei Bedarf für einen anderen Rechner kostenlos freigeschaltet werden, wenn es erfoderlich werden sollte. Sie behalten ihre Gültigkeit.
Andere als die hier aufgeführten Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie zuvor schriftlich fixiert wurden. Beide Vertragspartner erhalten hierzu eine Ausfertigung dieser Vereinbarung.

11. Softwarelizenzen "Exo-DuS" und "U-Plan" / Gültigkeit
Die Genehmigung für die Nutzung von Exo-DuS und U-Plan wird in Form einer Lizenz ausgestellt. Die Lizenz wird personalisiert und darf nur von einer Person zu eigenen Zwecken verwendet werden. In Ausnahmefällen kann auch eine zeitlich begrenzte Lizenz für komplette Dienststellen oder Dienstzweige (bis zu 40 Personen) ausgestellt werden, sofern die jeweiligen Mitarbeitertabellen zentral bearbeitet werden.
Es ist nicht vorgesehen, größere Abteilungen mit nur einer Lizenz zu berechtigen. Die Verwendungsdienststelle muss in der BASIS eingetragen sein.
Eine Weitergabe an einzelne Mitarbeiter ist in diesem Fall untersagt. Eine derartige Lizenz ist nicht personalisiert und darf somit auch nicht von einer Einzelperson für die eigene Planung verwendet werden. Hierfür ist die Einzellizenz zu erwerben.
Es wird beim Start abgefragt, ob die Software bestimmungsgemäß verwendet wird. Eine bestimmungsgemäße Verwendung findet grundsätzlich im Netzwerk der Polizei Niedersachsen statt. Eine Außnahmen ist die Verwendung am heimischen PC durch den Lizenzinhaber. Weitere Besonderheiten in der Verwendung sind schriftlich beim Kauf darzustellen und in der Lizenzurkunde zu fixieren.

Exo-DuS hat weitere Schutzmechanismen, die eine andere als vorgesehene Nutzung verhindern. Es ist untersagt, diese Mechanismen zu umgehen oder zu entfernen. Ein Zuwiderhandeln kann zur Unbrauchbarkeit führen. Die geltenden rechtlichen Vorschriften eines Kopierschutzes finden hier Anwendung.
Jeder Anwender muss dem entsprechend seine eigene Lizenz erwerben. Die Freischaltungen werden nach Erwerb mittels eines speziellen Freischalt-Schlüsseles vorgenommen. Lizenzschlüssel, die auf Grund jedweder Umstände beim Anwender verloren gehen, werden nicht kostenfrei ersetzt. Sie müssen neu erworben werden. Hierbei werden die jeweils aktuell gültigen Preise zu Grunde gelegt.
Andere als die hier aufgeführten Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie zuvor schriftlich fixiert wurden. Beide Vertragspartner erhalten hierzu eine Ausfertigung dieser Vereinbarung.
Exo-DuS ist umfangreichen Prüfungen unterzogen worden. Dennoch ist ein versteckter Fehler nicht komplett auszuschließen. Bei fach- und sachgerechter Handhabung sind im Test keine Fehler aufgetreten. Für den Fall, dass ein unvorhergesehener Fehler auftreten sollte, der zu finanziellen Nachteilen oder einer falschen Berechnung des Zeitkontos führt, wird hierfür keine Gewähr übernommen.
12. Transportschäden
Die Ware ist bei Entgegennahme auf äußerliche Schäden zu überprüfen. Transportschäden sind vom Kunden sofort dem Beförderer zu melden. Wir bemühen uns, die Waren so sicher, wie möglich, zu verpacken, so dass grundsätzlich derartige Schäden nicht entstehen dürften. Für Schäden bei sachgemäßer Verpackung haftet in der Regel der Transporteur. Sollte ein derartiger Schaden auftreten, so möchten wir auch entsprechend informiert werden.

13. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an den Liefergegenständen das Eigentum bis zur Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmung des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung findet oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
Bei Verwendung gegenüber Unternehmern und Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus Folgendes:
Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt mir jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder Nachbearbeitung weiter verkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für mich vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenstände untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung meiner Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen. Wi verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

14. Haftung aus Delikt
Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch für Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

15. Zahlungsbedingungen
Die Waren sind grundsätzlich gegen Vorkasse zu bezahlen, wenn nicht vor dem Kauf anders in schriftlicher Form oder per E-Mail vereinbart wurde. Die Rechnungen werden stets auf den Tag der Bestellung der Ware ausgestellt. Zum Zwecke der Vorab-Bezahlung wird eine Proforma-Rechnung übersandt. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei nicht Vorkasse bei Übergabe des Liefergegenstandes ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. Scheck- und Wechselhergaben werden nicht akzeptiert. Der Besteller kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet. Verzugszinsen berechnen wir mit 8 % p. a. über dem Basiszinssatz. Diese sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist. Ist der Besteller Unternehmer, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtlich Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Besteller nicht statthaft, ebensowenig die Aufrechnung mit solchen. Zusätzlich berechnen wir bei Verzug eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 Euro. Als Währung für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen gilt der Euro.

16. Rücktrittsrecht
Wir behalten uns vor, bis zum Vorliegen einer positiven Kreditauskunft Vorkasse oder Zahlung per Nachnahme zu verlangen. Im Falle einer negativen Kreditauskunft sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung eintritt. Kommt der Besteller mit einer fälligen Zahlung in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages oder von dem gesamten Vertrag zurückzutreten, oder für die weiteren Lieferungen Barzahlung oder Sicherstellung der Ware zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung im Sinne von § 323 Abs. 1 BGB bedarf.

17. Datenschutz
Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Nachfolgend finden Sie Informationen, welche Daten erfasst und wie diese genutzt werden:
Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, werden diese an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist, dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Alle personenbedingten Daten werden vertraulich behandelt. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Missbilligung zur Speicherung mir schriftlich mitteilen oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
Davon unberührt bleibt die Pflicht zur Aufbewahrung aus anderen rechtlichen Gründen.
Auskunftsrecht:
Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.
Sicherheitshinweis:
Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bückeburg. Zuständig ist hier räumlich das Anmtsgericht in Bückeburg.

19. Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Sollte eine Bestimmung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.


Stand: November 2018


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